Rechtssprechung

1. Wohnwagen - Nutzungsausfallentschädigung

Nach Auffassung des Bundesgerichtshofes stellt die zeitweise Entziehung
des Wohnwagens keinen ersatzfähigen Vermögensschaden dar.

Die jederzeitige Benutzbarkeit eines Wohnwagens sei
kein unentbehrlicher Bestandteil allgemeiner Bedürfnisse

AZ: VI-II ZR 315/80




2. Wohn- Reisemobil - Nutzungsausfallentschädigung

Bei einem Wohnmobil kommt es darauf an, ob das Fahrzeug ausschließlich Freizeitzwecken dient und wie ein PKW im täglichen Einsatz ist.

Hat der Geschädigte noch ein weiteres Auto im Einsatz, ist der zeitweise
Nutzungsverlust des Wohnmobils nicht fühlbar.
Vielmehr handelt es sich dann um eine individuelle Genussschmälerung,
die nach jüngster Rechtssprechung des BGH keine Nutzungsausfallzahlung rechtfertigt.

AZ: VI ZR 248/07

 

3. Erstattung der Fahrtkosten bei Nachbesserung

Muss das Wohnmobil zur Nachbesserung in die Werkstatt gebracht werden, stehen dem Kunden Fahrtkosten von 0,35 € pro Kilometer zu, entschied das OLG Bamberg.

AZ 3 U 211/14

 

4. Wohn- Reisemobil - Rücktritt vom Kauf

Das Wohnmobil hatte zwei zurätzliche (Not-) Sitzplätze im hinteren Bereich. Diese konnten jedoch nicht zusammen mit dem Stauraum genutzt werden, da das zulässige GEsamtgewicht überschritten wurde. Es wurde von einem Gewicht pro Person von 75 Kilo ausgegangen.

Das OLG Frankfurt entschied, dass der Kläger wegen eines erheblichen Mangels vom Kaufvertrag zurücktreten durfte.

AZ: 26 U 31/14